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Fotos vom Kölner Dom kommerziell genutzt: Gericht verurteilt Bildagentur

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Viele Fotografen denken, dass ihnen ein Foto automatisch gehört, wenn sie auf den Auslöser gedrückt haben. Das stimmt zwar. Trotzdem bedeutet das noch lange nicht, dass man das Foto auch verkaufen darf. Genau das zeigt ein Gerichtsurteil rund um Fotos aus dem Inneren des Kölner Doms.

Eine Bildagentur hatte über viele Jahre Fotos aus dem Dom in einer Bilddatenbank angeboten. Kunden konnten die Bilder dort lizenzieren und zum Beispiel für Werbung, Magazine oder Webseiten nutzen. Das Problem war jedoch, dass die Eigentümerin des Doms dafür keine Erlaubnis erteilt hatte. Die Fotos hätten also gar nicht kommerziell angeboten werden dürfen.

Gerichtsurteil zum Kölner Dom: 35.000 Euro Schadensersatz für Fotos

Besonders erstaunlich war dabei ein Detail des Verfahrens. Die Bildagentur erklärte, dass sie mit allen 236 Fotos über einen Zeitraum von 19 Jahren insgesamt nur 836,71 Euro Umsatz erzielt habe. Trotz dieses sehr geringen Betrages verlangte die Eigentümerin des Doms Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro. Am Ende sprach das Oberlandesgericht Köln rund 35.000 Euro Schadensersatz zu.

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Der Grund dafür liegt in der Berechnung des Schadensersatzes. Entscheidend ist nämlich nicht, wie viel tatsächlich verdient wurde. Stattdessen wird berechnet, welche Lizenzgebühr hätte gezahlt werden müssen, wenn die Nutzung von Anfang an erlaubt gewesen wäre. Man stellt sich also die Frage, was eine ganz normale Lizenz gekostet hätte. Diese gedachte Lizenzgebühr bildet dann die Grundlage für den Schadensersatz. Deshalb kann der Schadensersatz deutlich höher sein als der tatsächliche Umsatz.

Fotorecht: Warum Fotografen ihre Bilder nicht immer verkaufen dürfen

Für Fotografen ist dieser Punkt besonders wichtig. Viele gehen davon aus, dass sie ein Foto verkaufen dürfen, wenn sie es selbst aufgenommen haben. Das stimmt so aber nicht immer. Entscheidend ist auch, wo das Foto aufgenommen wurde und was darauf zu sehen ist. Innenräume von Gebäuden, Museen, Kirchen, Veranstaltungen oder auch Kunstwerke können eigene Rechte haben. Dann reicht es nicht aus, Urheber des Fotos zu sein. Man braucht zusätzlich eine Genehmigung für die kommerzielle Nutzung.

Im Kölner Fall kam noch ein weiterer Punkt hinzu. Auf einigen Fotos war das bekannte Richter Fenster im Dom zu sehen. Dabei handelt es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk des Künstlers Gerhard Richter. Dadurch entstanden zusätzliche Ansprüche, weil nicht nur das Gebäude betroffen war, sondern auch ein Kunstwerk.

Fotografie und Urheberrecht: Diese Regel sollten Fotografen kennen

Das Gericht stellte außerdem klar, dass die Verantwortung nicht einfach weitergegeben werden kann. Die Bildagentur hatte argumentiert, dass die Fotografen selbst prüfen müssten, ob sie die Bilder verkaufen dürfen. Das Gericht sah die Verantwortung jedoch bei der Agentur. Eine Bildagentur lässt sich Nutzungsrechte einräumen, versieht die Bilder mit ihrer Marke und bietet sie aktiv zur Lizenzierung an. Deshalb muss sie auch prüfen, ob alle Rechte geklärt sind.

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Für Fotografen lässt sich aus diesem Fall eine einfache, aber wichtige Lehre ziehen. Wer Fotos kommerziell verkaufen möchte, sollte vorher klären, ob das überhaupt erlaubt ist. Vor allem bei Innenaufnahmen sollte man immer prüfen, ob man eine Genehmigung für die kommerzielle Nutzung braucht. Sonst kann ein Foto, das vielleicht nur wenige Euro eingebracht hat, am Ende sehr teuer werden.