Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) bittet die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt, Beobachtungen der Europäischen Gottesanbeterin (Mantis religiosa) zu melden. Mittlerweile sei das Insekt in fast allen Landesteilen anzutreffen, lediglich im Harz und entlang der westlichen Grenze zu Niedersachsen bestehen noch Verbreitungslücken.
Im vergangenen Jahr wurden laut der Behörde mehr als 5.000 Sichtungen in Sachsen-Anhalt gemeldet, wozu auch unerwartete Nachweise aus dem Norden des Landes gehören. Dort war das Vorkommen bislang selten. Die Art hatte sich in Sachsen-Anhalt zuerst in der Mitte und im Süden etabliert, wurde jedoch erstmals im Jahr 1991 in Magdeburg beobachtet.
Gottesanbeterin in Sachsen-Anhalt entdeckt: Hier soll die Sichtung gemeldet werden
Alle Meldungen sollen idealerweise über das Tierartenmeldeportal des Landes erfolgen mit Angaben zu Datum, Name der Beobachterin oder des Beobachters, genauer Fundort und einem Foto beziehungsweise Video. Die Aufnahmen werden vom LAU geprüft und in einer zentralen Artdatenbank weiterverarbeitet.
Die Europäische Gottesanbeterin ist in Deutschland streng geschützt. Sie steht unter Naturschutz und darf weder gefangen, verletzt noch getötet werden. Für Menschen stellt sie keinerlei Gefahr dar.