Wer mit Bildern arbeitet, sei es für eine Website, einen Blog, Social Media oder Print, stößt früher oder später auf den Begriff „Editorial Use Only“. Doch was bedeutet das konkret?
„Editorial Use Only“ heißt übersetzt: Nur für redaktionelle Zwecke verwendbar. Das bedeutet, das Bild darf ausschließlich in einem nicht-kommerziellen, informierenden Kontext eingesetzt werden. Das ist beispielsweise in Zeitungsartikeln, Blogbeiträgen oder Magazinen der Fall. Eine Nutzung in der Werbung oder für Verkaufszwecke ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Was zählt als redaktionelle Nutzung?
Beispiele für eine zulässige redaktionelle Verwendung:
- Artikel in Online- oder Printmedien
- Blogbeiträge mit journalistischem Anspruch
- Beiträge über aktuelle Ereignisse oder gesellschaftlich relevante Themen
- Illustrierte Berichterstattung (z. B. über Prominente, Produkte oder Veranstaltungen)
Die Inhalte müssen dabei immer einen informationsbezogenen Charakter haben und dürfen nicht den Verkauf fördern.
Was ist bei „Editorial Use“ nicht erlaubt?
Nicht zulässig ist die Nutzung von „Editorial Use“-Bildern für beispielsweise:
- Werbeanzeigen (Print oder digital)
- Produktverpackungen oder Etiketten
- Social Media-Posts mit werblicher Absicht
- Webseiten, auf denen das Bild ein Produkt oder eine Dienstleistung direkt bewirbt
Ein typisches Beispiel: Ein Bild eines Prominenten darf in einem journalistischen Artikel über eine Veranstaltung verwendet werden. Nicht jedoch in einer Anzeige für ein Event oder Produkt, das mit dieser Person wirbt.
Warum gibt es diese Einschränkung?
Bilder mit dem Vermerk „Editorial Use Only“ enthalten oft erkennbare Personen, Marken, Logos, Kunstwerke oder geschützte Designs, für die keine Werbenutzung freigegeben wurde. Die redaktionelle Verwendung fällt unter das Zitatrecht bzw. die Berichterstattungsfreiheit, während kommerzielle Nutzung zusätzliche Einwilligungen erfordert. Zum Beispiel durch Model Releases oder Property Releases.
Was passiert bei unerlaubter kommerzieller Nutzung?
Wer „Editorial Use Only“-Bilder trotzdem für Werbung oder kommerzielle Zwecke nutzt, riskiert rechtliche Konsequenzen:
- Abmahnungen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Schadensersatzforderungen durch Markeninhaber oder Agenturen
- Urheberrechtsverstöße durch Lizenzverletzung
- sowie mögliche Image- und Reputationsschäden
Die unrechtmäßige Nutzung kann schnell teuer werden. Daher gilt: Lizenzbedingungen unbedingt beachten!
Fazit: Vorsicht bei der Bildauswahl
Wer Bilder nutzt, sollte immer genau auf die Lizenzbedingungen achten. Der Vermerk „Editorial Use Only“ ist ein klarer Hinweis: Das Bild ist nur im Rahmen von Berichterstattung, Kommentierung oder Bildung erlaubt, nicht für Werbung oder Marketing.