Berlin – Nach Ermittlungen gegen einen Demonstranten wegen eines Anti-Merz-Plakats sorgt nun auch eine Internetaktion für Aufsehen: Unbekannte haben die Domain „leck-meine-eier.de“ registriert. Wer die Adresse aufruft, wird auf die Biografie von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf der Internetseite der Bundesregierung weitergeleitet.
Domain leck-meine-eier.de leitet auf Kanzler-Biografie weiter
Nach öffentlich einsehbaren Daten der Vergabestelle Denic wurde die Domain am 7. März registriert. Hintergrund ist ein Vorfall bei einer Schülerdemonstration gegen den neuen Wehrdienst in Berlin. Dort hatte ein 18-Jähriger ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ gezeigt. Die Polizei beschlagnahmte das Schild und leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens ein.
Schülerdemo gegen Wehrdienst: Polizei ermittelt wegen Anti-Merz-Plakat
Der Protest am Potsdamer Platz war Teil eines bundesweiten Schulstreiks gegen die Wehrdienstpläne der Bundesregierung. Ein Foto des Demonstranten mit dem Plakat, das zunächst von der Zeitung „Junge Welt“ verbreitet worden war, löste eine Debatte über die Grenzen politischer Kritik aus. Die neu registrierte Domain greift den Slogan nun im Netz auf.
Nach eigenen Angaben steckt der als „Honey Balecta“ auftretende Content Creator Raphael Klein hinter der Aktion. In Videos auf Instagram erklärte er, er habe die Domain für fünf Euro gekauft, um Aufmerksamkeit auf den Fall zu lenken und Schülerinnen und Schüler „aus der Schusslinie“ zu nehmen.
„Pinocchio“-Kommentar über Kanzler: Verfahren gegen Rentner eingestellt
Der Fall reiht sich in eine breitere Debatte über Ermittlungen wegen möglicher Beleidigungen von Politikern ein. Grundlage ist unter anderem Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der ehrverletzende Angriffe auf Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt.
Zuletzt hatte auch ein Verfahren wegen eines „Pinocchio“-Kommentars über Merz Aufmerksamkeit erregt; die Staatsanwaltschaft stellte es später ein und wertete die Äußerung als von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik.
Dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist der Vorgang mit der Webseite nach Angaben der „Berliner Morgenpost“ bekannt. Besondere rechtliche Schritte seien demnach bislang aber nicht unternommen worden.
