Zum Inhalt springen

Panoramafreiheit einfach erklärt

Ein schönes Schloss, eine moderne Skulptur oder ein historisches Gebäude: Viele Fotografen fragen sich, ob sie solche Motive einfach fotografieren und die Bilder anschließend veröffentlichen dürfen. Genau hier kommt die Panoramafreiheit ins Spiel.

Die gute Nachricht: In vielen Fällen dürfen Gebäude und Kunstwerke im öffentlichen Raum fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden. Allerdings gibt es einige wichtige Einschränkungen, die Fotografen kennen sollten.

Was ist die Panoramafreiheit?

Die Panoramafreiheit ist eine Ausnahme im Urheberrecht. Sie erlaubt es, urheberrechtlich geschützte Werke zu fotografieren, wenn diese dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen stehen. Die Regelung findet sich in § 59 des Urheberrechtsgesetzes.

Für Fotografen bedeutet das: Viele Gebäude, Denkmäler oder Skulpturen dürfen fotografiert und die Bilder anschließend veröffentlicht werden, ohne dass die Zustimmung des Architekten oder Künstlers erforderlich ist.

Warum gibt es die Panoramafreiheit?

Ohne diese Regelung wäre der Alltag von Fotografen kaum vorstellbar. Denn viele moderne Gebäude, Skulpturen oder Kunstwerke sind urheberrechtlich geschützt. Würde für jede Veröffentlichung eine Genehmigung benötigt, wären Stadtansichten, Reisefotos oder Pressebilder oft kaum möglich.

Was darf ich fotografieren?

Die Panoramafreiheit gilt vor allem für:

  • Gebäude
  • Denkmäler
  • Skulpturen
  • Kunstwerke im öffentlichen Raum
  • Brunnen
  • Fassadengestaltungen

Wer beispielsweise das Brandenburger Tor, ein modernes Bürogebäude oder eine öffentliche Skulptur fotografiert, kann sich häufig auf die Panoramafreiheit berufen.

Die wichtigste Voraussetzung: Der Standort

Entscheidend ist nicht nur das Motiv, sondern auch der Standort des Fotografen. Das Foto muss von einem öffentlich zugänglichen Ort aus aufgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Öffentliche Straßen
  • Gehwege
  • Plätze
  • Öffentliche Parks

Panoramafreiheit: Drohnen sind ein Sonderfall

Die Panoramafreiheit gilt grundsätzlich nur für Perspektiven, die auch ein normaler Passant einnehmen könnte. Ein Drohnenfoto entsteht dagegen aus einer Perspektive, die vom Boden aus nicht erreichbar ist. Deshalb kann sich ein Fotograf bei Drohnenaufnahmen nicht automatisch auf die Panoramafreiheit berufen. Dasselbe gilt häufig für Aufnahmen von Leitern, Kränen oder anderen erhöhten Standorten.

Was ist mit Innenräumen?

Hier endet die Panoramafreiheit meist. Museen, Bahnhöfe, Kirchen oder andere Gebäude von innen fallen in der Regel nicht unter die Panoramafreiheit.

Zusätzlich greift häufig das Hausrecht des Eigentümers. Fotografierverbote oder Einschränkungen sind deshalb möglich.

Was fällt unter Panoramafreiheit? Typische Beispiele aus der Praxis

  • Foto des Brandenburger Tors vom Gehweg aus
  • Aufnahme einer öffentlichen Skulptur auf einem Marktplatz
  • Stadtansicht mit modernen Gebäuden
  • Pressefoto einer Demonstration vor einem Regierungsgebäude