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Presseausweis für Fotografen: Wer bekommt ihn wirklich?

DZBA Deutsche Zentralbild-Agentur

Wer regelmäßig auf Terminen für die Presse fotografiert, wird früher oder später nach einem Presseausweis gefragt. Sei es bei einer Veranstaltung, einer Demonstration oder einem Feuerwehreinsatz. Wer ihn erhält, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was ein Presseausweis tatsächlich bringt, wird in diesem Beitrag erklärt.

Was ist ein Presseausweis überhaupt?

Ein Presseausweis ist kein allgemeiner „Fotografenausweis“, sondern ein Arbeitsnachweis für Journalisten. Er soll gegenüber Behörden, Veranstaltern oder Unternehmen belegen, dass sein Inhaber journalistisch tätig ist. Der Deutsche Presserat bezeichnet den bundeseinheitlichen Presseausweis als verlässlichen Nachweis der journalistischen Professionalität.

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Wichtig ist dabei: Ein Presseausweis verschafft keine Sonderrechte. Er erleichtert jedoch häufig die Akkreditierung bei Veranstaltungen oder den Nachweis der journalistischen Tätigkeit gegenüber Behörden und Einsatzleitungen.

Wer erhält den bundeseinheitlichen Presseausweis?

Der bundeseinheitliche Presseausweis wird ausschließlich an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten vergeben. Dazu zählen auch Pressefotografen und Bildjournalisten. Voraussetzung ist, dass die journalistische Tätigkeit den Schwerpunkt der beruflichen Arbeit bildet. Es muss also der Lebensunterhalt damit verdient werden. Ehrenamtliche oder nebenberufliche journalistische Arbeit reichen dafür nicht aus.

Reicht es, gelegentlich Pressefotos zu verkaufen?

Wer nur gelegentlich Bilder an eine Lokalzeitung liefert oder hin und wieder eine Veranstaltung fotografiert, erfüllt die Voraussetzungen für den bundeseinheitlichen Presseausweis nicht. Die ausstellenden Verbände verlangen einen Nachweis einer dauerhaften und professionellen journalistischen Tätigkeit.

Welche Nachweise müssen Fotografen vorlegen?

Wer einen bundeseinheitlichen Presseausweis beantragt, muss seine journalistische Tätigkeit belegen. Typische Nachweise sind:

  • KSK-Bescheinigung oder Honorarabrechnungen
  • Veröffentlichte Beiträge oder Bildveröffentlichungen
  • Arbeitsverträge
  • Bestätigungen von Redaktionen oder Medienunternehmen

Wer stellt den Presseausweis aus?

In Deutschland gibt es keinen staatlichen Presseausweis. Der von der Innenministerkonferenz anerkannte bundeseinheitliche Presseausweis wird von mehreren Journalisten- und Medienverbänden herausgegeben. Dazu gehören unter anderem der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die dju in Verdi, der Fotografenverband FREELENS sowie weitere Medienverbände.

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Gerade deshalb sollten Fotografen vorsichtig sein. Immer wieder werben private Anbieter im Internet mit vermeintlichen Presseausweisen. Diese werden jedoch nicht überall anerkannt. Der DJV warnt regelmäßig vor solchen Angeboten.

Was bringt ein Presseausweis überhaupt?

Ein Presseausweis kann die journalistische Arbeit erleichtern. Häufig hilft er bei:

  • Akkreditierungen für Veranstaltungen
  • Pressekonferenzen
  • Anfragen bei Behörden
  • Nachweisen der journalistischen Tätigkeit gegenüber Veranstaltern
  • Einsätzen und Großschadenslagen, sofern die Einsatzleitung dies zulässt

Ein automatisches Zutrittsrecht gibt es jedoch nicht. Auch mit Presseausweis müssen Absperrungen, Anweisungen der Polizei und Sicherheitsvorschriften beachtet werden.

Wie viel kostet der bundeseinheitliche Presseausweis?

Die Kosten hängen davon ab, bei welchem Verband der Presseausweis beantragt wird und ob bereits eine Mitgliedschaft besteht. Bei vielen Journalistenverbänden ist der bundeseinheitliche Presseausweis für Mitglieder bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Für Nichtmitglieder fällt dagegen meist eine Gebühr an. Je nach Verband liegen die Kosten aktuell häufig zwischen etwa 85 und 100 Euro pro Jahr.