Wer als Pressefotograf Geld verdienen möchte, stößt früher oder später auf die Frage: Muss ich ein Gewerbe anmelden oder kann ich als Freiberufler arbeiten? Die Antwort ist für viele Bildjournalisten erfreulich. Denn journalistische Bildberichterstattung kann unter bestimmten Voraussetzungen als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden.
Warum Pressefotografen oft Freiberufler sind
Grundlage ist § 18 Einkommensteuergesetz (EStG). Dort werden journalistische Tätigkeiten den freien Berufen zugeordnet. Wer journalistisch arbeitet und Bilder für Zeitungen, Magazine, Nachrichtenportale oder Bildagenturen erstellt, kann in vielen Fällen als Freiberufler eingestuft werden. Das bestätigt unter anderem das Bundeswirtschaftsministerium. Im Existenzgründungsportal heißt es, dass die Tätigkeit als „Fotoreporterin“ oder „Bildjournalistin“ im Regelfall freiberuflich ausgeübt werden kann.
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Auch im Steuerrecht wird die Bildberichterstattung den freien Berufen zugerechnet. Laut dem Fachportal Haufe gehören Bildberichterstatter zu den Freiberuflern, wenn sie an der journalistischen Gestaltung von Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehen oder anderen publizistischen Medien mitwirken. Der journalistische Charakter entstehe dabei durch die individuelle Beobachtung eines Ereignisses und die Einschätzung seines Nachrichtenwertes.
Für Pressefotografen bedeutet das: Wer Brände, politische Veranstaltungen, Gerichtsprozesse, Demonstrationen oder andere Nachrichtenereignisse fotografiert und diese Bilder an Medien verkauft, übt in der Regel eine journalistische Tätigkeit aus.
Wann wird Fotografie zum Gewerbe?
Anders sieht es bei klassischen Auftragsarbeiten aus. Hochzeiten, Familienfeiern, Portraitshootings oder Unternehmensfotografie gelten meist als gewerbliche Tätigkeiten.
Der Unterschied liegt darin, dass der Pressefotograf journalistische Inhalte dokumentiert und verbreitet, während der Auftragsfotograf eine Dienstleistung für einen Kunden erbringt.
Was passiert bei gemischten Tätigkeiten?
In der Praxis wird es oft komplizierter. Viele Fotografen arbeiten nicht ausschließlich für Medien. Wer neben der Pressefotografie auch Hochzeiten, Portraits oder Firmenaufträge fotografiert, kann sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Einkünfte erzielen.
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Wer überwiegend Bilder für Zeitungen, Nachrichtenportale oder Bildagenturen erstellt und gelegentlich eine Hochzeit fotografiert, wird häufig weiterhin als Bildjournalist wahrgenommen. Wer dagegen überwiegend Hochzeiten und Firmenaufträge fotografiert und nur gelegentlich Pressebilder liefert, wird in der Praxis eher dem gewerblichen Bereich zugeordnet. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch immer das Finanzamt.
Welche Vorteile hat die Freiberuflichkeit für Fotografen?
- Keine Gewerbeanmeldung erforderlich: Freiberufler zeigen ihre Tätigkeit in der Regel über den steuerlichen Erfassungsbogen beim Finanzamt an. Eine Gewerbeanmeldung ist normalerweise nicht erforderlich.
- Keine Gewerbesteuer: Freiberufler sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit. Das kann insbesondere bei höheren Gewinnen einen spürbaren finanziellen Vorteil bedeuten.
- Einfachere Buchhaltung: Statt einer Bilanz reicht in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Das spart Zeit und häufig auch Steuerberaterkosten.
- Keine Pflichtmitgliedschaft bei der IHK: Freiberufler müssen in der Regel keine Beiträge an die Industrie- und Handelskammer zahlen.
- Weniger Bürokratie: Durch den Wegfall der Gewerbeanmeldung und weiterer gewerberechtlicher Pflichten ist der Verwaltungsaufwand meist geringer.
- Einfacher Einstieg in die Selbstständigkeit: Gerade für Pressefotografen, die nebenberuflich für Zeitungen oder Bildagenturen arbeiten, ist der Start oft unkomplizierter als bei einem Gewerbe.